Mitgliedsinformation
Mitgliedsinformation zur Besoldung 2026–2028, amtsangemessenen Alimentation und Einführung der 41-Stunden-Woche
Besoldung 2026–2028, amtsangemessene Alimentation und 41-Stunden-Woche: Unsere klare Haltung: Wir sind mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden!
Die Hamburgische Bürgerschaft hat weitreichende Änderungen für die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Wir informieren über die wichtigsten Regelungen, geplante Besoldungsanpassungen und Nachzahlungen – und beziehen klar Stellung: Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden lehnen wir entschieden ab! Wir fordern eine verfassungsgemäße und gerechte Besoldung, bessere Arbeitsbedingungen und spürbare Entlastung für die Beschäftigten im hamburgischen Justizvollzug.
**Mitgliedsinformation zur Besoldung 2026–2028, amtsangemessenen Alimentation und Einführung der 41-Stunden-Woche**
### Unsere klare Haltung: Wir sind mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Hamburgische Bürgerschaft hat das Gesetz zur Besoldungsanpassung für die Jahre 2026 bis 2028, zur sogenannten amtsangemessenen Alimentation sowie zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden beschlossen.
Als **Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter** möchten wir euch nicht nur über die wesentlichen Inhalte informieren, sondern vor allem unsere Haltung zu diesen Entscheidungen unmissverständlich zum Ausdruck bringen:
**Wir lehnen wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes entschieden ab!**
Was hier politisch beschlossen wurde, ist aus unserer Sicht in entscheidenden Punkten weder gerecht noch angemessen. Besonders die Erhöhung der Wochenarbeitszeit ist ein Schlag ins Gesicht der Kolleginnen und Kollegen, die täglich unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst verrichten.
Gemeinsam mit dem dbb hamburg halten wir zudem Teile der Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation für unzureichend und verfassungsrechtlich höchst bedenklich.
**Wir werden diese Entscheidungen nicht einfach widerspruchslos hinnehmen!**
## 1. Besoldungsanpassungen 2026 bis 2028
Das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 wird zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg übertragen.
Die Besoldung und Versorgung steigen:
- Zum 1. April 2026 um 2,8 %
- Zum 1. März 2027 um 2,0 %
- Zum 1. Januar 2028 um 1,0 %
Die Anwärtergrundbeträge werden ebenfalls angehoben:
- Zum 1. April 2026 um 60 Euro
- Zum 1. März 2027 um 4,2 %
- Zum 1. Januar 2028 um 2,0 %
Auch die Regelungen zur sogenannten Hamburg-Zulage beziehungsweise Zulage für bürgernahe Dienste werden auf anspruchsberechtigte Beamtinnen und Beamte übertragen.
Die Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig und notwendig. Sie ist allerdings kein besonderes Entgegenkommen des Senats, sondern aus unserer Sicht eine Selbstverständlichkeit.
**Eine gerechte Besoldung ist keine freiwillige Wohltat des Dienstherrn, sondern seine Verpflichtung!**
## 2. Amtsangemessene Alimentation – erhebliche Zweifel bleiben!
Mit dem beschlossenen Gesetz will der Senat die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation erfüllen.
Ob ihm dies tatsächlich gelingt, bezweifeln wir ausdrücklich.
Vorgesehen sind folgende Zahlungen:
**Jährliche Sonderzahlung ab Dezember 2026**
- 27,5 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs für aktive Beamtinnen und Beamte
- Einmalige Nachzahlung für 2025 in Höhe von 7,5 % eines durchschnittlichen Monatsbezugs
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger werden von der jährlichen Sonderzahlung ausgeschlossen.
**Diese Ausgrenzung unserer ehemaligen Kolleginnen und Kollegen kritisieren wir ausdrücklich!**
Wer über Jahrzehnte im Justizvollzug gearbeitet, Schichtdienste geleistet und Verantwortung getragen hat, darf im Ruhestand nicht zum Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden.
**Nachzahlungen für 2011 und 2012**
Für frühere Besoldungszeiträume sind Einmalzahlungen vorgesehen:
- Für 2011: 17,5 % einer durchschnittlichen Monatsbesoldung
- Für 2012: 30 % einer durchschnittlichen Monatsbesoldung
Anspruchsberechtigt sind diejenigen, die in den betreffenden Jahren aktiv im Dienst standen.
Zusätzlich sind für das dritte und jedes weitere Kind folgende Nachzahlungen vorgesehen:
- Januar bis März 2011: 69,49 Euro
- April bis Dezember 2011: 70,06 Euro
- Januar bis Dezember 2012: 74,36 Euro
Die Zahlungen richten sich nach den jeweiligen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen.
**Unsere Position ist eindeutig:** Wir erwarten eine Besoldung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich entspricht. Rechtlich zweifelhafte Regelungen dürfen nicht auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden.
## 3. Familienzuschläge – Änderungen mit erheblichen Auswirkungen
Die Familienzuschläge der Stufen 1 bis 3 steigen:
- Ab 1. April 2026 um 2,8 %
- Ab 1. März 2027 um 2,0 %
- Ab 1. Januar 2028 um 1,0 %
Für das dritte und jedes weitere Kind sind grundsätzlich folgende Beträge vorgesehen:
- Ab 1. April 2026: 635 Euro
- Ab 1. März 2027: 670 Euro
- Ab 1. Januar 2028: 676,70 Euro
**Wichtige Übergangsregelung:**
- Ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung bis 28. Februar 2027: 770 Euro für das dritte und jedes weitere Kind
- Vom 1. März bis 31. Dezember 2027: 720 Euro für das dritte und jedes weitere Kind
Gleichzeitig wird der bisherige Besoldungsergänzungszuschuss abgeschafft.
Wir werden kritisch beobachten, welche finanziellen Auswirkungen diese Änderungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen tatsächlich haben.
## 4. Die 41-Stunden-Woche – für uns völlig inakzeptabel!
Ab dem 1. Januar 2027 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden angehoben.
**Wir sagen dazu unmissverständlich: NEIN!**
Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht ein fatales Signal an alle Beschäftigten des hamburgischen Justizvollzugs.
Unsere Kolleginnen und Kollegen leisten bereits heute Dienst unter Bedingungen, die von hoher Verantwortung, zunehmenden Belastungen, Schichtdienst, Überstunden und einer oftmals angespannten Personalsituation geprägt sind.
Und die Antwort der Politik darauf lautet: **Ihr müsst künftig noch länger arbeiten!**
Das ist für uns nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
Statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, die Attraktivität des Justizvollzugs zu erhöhen und die Beschäftigten spürbar zu entlasten, wird ihnen zusätzliche Arbeitszeit auferlegt.
**Mehr Arbeit bei ohnehin hoher Belastung ist keine Personalpolitik mit Zukunft!**
Die Politik fordert einen funktionierenden, sicheren und leistungsfähigen Justizvollzug. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen für diejenigen verschlechtert, die diesen Auftrag jeden Tag erfüllen müssen.
Das passt nicht zusammen!
Das Gesetz sieht zwar Entlastungstage für bestimmte Beschäftigtengruppen vor:
- Fünf Entlastungstage für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte
- Drei Entlastungstage für Beamtinnen und Beamte, die nahe Angehörige pflegen
Die grundsätzliche Wochenarbeitszeit von 41 Stunden gilt jedoch auch für diese Gruppen.
Diese Regelungen ändern nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung der Arbeitszeitverlängerung.
**Wir fordern weiterhin die Rücknahme der Erhöhung auf 41 Wochenstunden!**
## 5. Auszahlung und Umsetzung
Nach Auskunft des Personalamtes sollen die vorgesehenen Nachzahlungen mit den Dezemberbezügen 2026 erfolgen.
Die Dienststellen erhalten entsprechende Rundschreiben zur Umsetzung.
Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, ihre Bezügemitteilungen sorgfältig zu prüfen.
## Unser Fazit: So geht man mit Beschäftigten nicht um!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten an dieser Stelle noch einmal deutlich werden:
**Wir sind mit den politischen Entscheidungen zur Besoldung, zur amtsangemessenen Alimentation und insbesondere zur Arbeitszeitverlängerung in wesentlichen Punkten ausdrücklich nicht einverstanden!**
Die Kolleginnen und Kollegen im hamburgischen Justizvollzug haben Anspruch auf mehr als anerkennende Worte und politische Sonntagsreden.
Sie haben Anspruch auf eine verfassungsgemäße und faire Besoldung, auf angemessene Arbeitsbedingungen und vor allem auf einen Dienstherrn, der ihre tägliche Leistung respektiert.
Wer im Justizvollzug arbeitet, übernimmt Verantwortung für die Sicherheit unserer Gesellschaft – rund um die Uhr, an Wochenenden und Feiertagen, oftmals unter schwierigen und belastenden Bedingungen.
**Diese Menschen verdienen Entlastung statt zusätzlicher Belastung!**
Wir erwarten von Senat und Bürgerschaft, dass die besonderen Herausforderungen des Justizvollzugs endlich ernst genommen werden.
Es kann nicht sein, dass auf der einen Seite über Personalmangel, Nachwuchsgewinnung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesprochen wird, während auf der anderen Seite die Arbeitsbedingungen verschlechtert werden.
**Der hamburgische Justizvollzug braucht mehr Personal, bessere Arbeitsbedingungen und echte Wertschätzung – keine Verlängerung der Arbeitszeit!**
Als Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter werden wir diese Entscheidungen weiterhin deutlich kritisieren und gemeinsam mit dem dbb hamburg für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen eintreten.
Wir werden uns nicht damit abfinden, dass die Beschäftigten die Folgen einer verfehlten Personalpolitik tragen sollen.
**Unsere Forderungen bleiben klar:**
- **Keine 41-Stunden-Woche!**
- **Eine verfassungsgemäße und gerechte Besoldung!**
- **Keine Benachteiligung unserer Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger!**
- **Spürbare Entlastung und bessere Arbeitsbedingungen im Justizvollzug!**
- **Echte Wertschätzung statt zusätzlicher Belastungen!**
**Wir stehen an der Seite unserer Kolleginnen und Kollegen – und wir werden auch weiterhin unbequem sein, wenn es um ihre berechtigten Interessen geht!**
Mit kollegialen Grüßen
**Euer Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter*
*Für einen starken Justizvollzug. Für faire Arbeitsbedingungen. Gegen die 41-Stunden-Woche!*
