Mitgliedsinformation
Mitgliedsinformation zur Besoldung 2026–2028, amtsangemessenen Alimentation und Einführung der 41-Stunden-Woche
Besoldung 2026–2028, amtsangemessene Alimentation und 41-Stunden-Woche: Unsere klare Haltung: Wir sind mit diesen Beschlüssen nicht einverstanden!
Die Hamburgische Bürgerschaft hat weitreichende Änderungen für die Beamtinnen und Beamten beschlossen. Wir informieren über die wichtigsten Regelungen, geplante Besoldungsanpassungen und Nachzahlungen – und beziehen klar Stellung: Die Erhöhung der Wochenarbeitszeit auf 41 Stunden lehnen wir entschieden ab! Wir fordern eine verfassungsgemäße und gerechte Besoldung, bessere Arbeitsbedingungen und spürbare Entlastung für die Beschäftigten im hamburgischen Justizvollzug.
Besoldungsanpassung und 41-Stunden-Woche: Wir lehnen wesentliche Teile des Gesetzes ab!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Hamburgische Bürgerschaft hat das Gesetz zur Besoldungsanpassung für die Jahre 2026 bis 2028, zur amtsangemessenen Alimentation und zur Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden beschlossen.
Als Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter (LVHS) möchten wir euch über die wesentlichen Inhalte informieren und gleichzeitig unsere Haltung deutlich machen:
Wir lehnen wesentliche Bestandteile dieses Gesetzes entschieden ab!
Gemeinsam mit dem dbb hamburg halten wir insbesondere die Regelungen zur amtsangemessenen Alimentation für unzureichend und in Teilen für verfassungsrechtlich bedenklich. Auch die beschlossene Erhöhung der Wochenarbeitszeit lehnen wir weiterhin entschieden ab.
Besoldungsanpassungen 2026 bis 2028
Das Tarifergebnis der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) vom Februar 2026 wird zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg übertragen.
Die Dienst- und sonstigen Bezüge sowie die Versorgungsbezüge steigen:
- Zum 1. April 2026 um 2,8 %
- Zum 1. März 2027 um 2,0 %
- Zum 1. Januar 2028 um 1,0 %
Die Übertragung des Tarifergebnisses ist richtig und notwendig. Sie ist allerdings kein besonderes Entgegenkommen des Senats, sondern eine Selbstverständlichkeit.
Eine gerechte Besoldung ist keine freiwillige Wohltat des Dienstherrn, sondern seine Verpflichtung!
Amtsangemessene Alimentation – erhebliche Zweifel bleiben
Mit dem Gesetz will der Senat die Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzen. Ob dies tatsächlich gelingt, bezweifeln wir ausdrücklich. Gemeinsam mit dem dbb hamburg sehen wir weiterhin erheblichen Klärungsbedarf.
Die beschlossenen Regelungen umfassen unter anderem folgende Zahlungen:
Jährliche Sonderzahlung ab Dezember 2026
- 27,5 % eines durchschnittlichen Monatseinkommens für aktive Beamtinnen und Beamte
- Einmalige Nachzahlung für 2025 in Höhe von 7,5 % eines durchschnittlichen Monatseinkommens
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind von diesen Sonderzahlungen ausgeschlossen. Diesen Ausschluss kritisieren wir ausdrücklich. Wer über Jahrzehnte seinen Dienst geleistet und Verantwortung getragen hat, darf im Ruhestand nicht benachteiligt werden.
Nachzahlungen für die Jahre 2011 und 2012
Für diejenigen, die in den betreffenden Jahren aktiv im Dienst standen, sind Einmalzahlungen vorgesehen:
- Für 2011: 17,5 % einer durchschnittlichen Monatsbesoldung
- Für 2012: 30 % einer durchschnittlichen Monatsbesoldung
Für das dritte und jedes weitere Kind sind zusätzliche Nachzahlungen vorgesehen:
- Januar bis März 2011: 69,49 Euro
- April bis Dezember 2011: 70,06 Euro
- Januar bis Dezember 2012: 74,36 Euro
Die jeweiligen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen sind zu beachten.
Familienzuschläge
Die Familienzuschläge der Stufen 1 bis 3 werden entsprechend den Besoldungsanpassungen erhöht:
- Zum 1. April 2026 um 2,8 %
- Zum 1. März 2027 um 2,0 %
- Zum 1. Januar 2028 um 1,0 %
Für das dritte und jedes weitere Kind sind folgende Beträge vorgesehen:
- Ab 1. April 2026: 635 Euro
- Ab 1. März 2027: 670 Euro
- Ab 1. Januar 2028: 676,70 Euro
Wichtig ist die Übergangsregelung für Familien mit drei und mehr Kindern:
- Vom Tag nach der Verkündung des Gesetzes bis zum 28. Februar 2027: 770 Euro ab dem dritten Kind
- Vom 1. März bis zum 31. Dezember 2027: 720 Euro ab dem dritten Kind
Gleichzeitig wird der bisherige Besoldungsergänzungszuschuss abgeschafft.
Nach Auskunft des Personalamtes sollen die vorgesehenen Nachzahlungen mit den Dezemberbezügen 2026 ausgezahlt werden. Wir empfehlen allen Kolleginnen und Kollegen, ihre Bezügemitteilungen sorgfältig zu prüfen.
Unsere Haltung ist klar: Wir erwarten eine Besoldung, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen tatsächlich entspricht. Die beschlossenen Regelungen müssen sich daran messen lassen.
Die 41-Stunden-Woche – für uns völlig inakzeptabel!
Ab dem 1. Januar 2027 wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden angehoben.
Wir sagen dazu unmissverständlich: Nein!
Unsere Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug leisten bereits heute unter schwierigen Bedingungen ihren Dienst. Hohe Verantwortung, Schichtarbeit, Überstunden und eine angespannte Personalsituation gehören für viele zum Alltag.
Und die Antwort der Politik darauf lautet, dass künftig noch länger gearbeitet werden soll. Das ist für uns nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel.
Statt die Arbeitsbedingungen zu verbessern, für mehr Personal zu sorgen und den Justizvollzug attraktiver zu machen, wird den Beschäftigten zusätzliche Arbeitszeit auferlegt.
Das Gesetz sieht zwar Entlastungstage für bestimmte Beschäftigtengruppen vor:
- Fünf Entlastungstage für schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte
- Drei Entlastungstage für Beamtinnen und Beamte, die nahe Angehörige pflegen
Beide Gruppen müssen jedoch ebenfalls die erhöhte Wochenarbeitszeit von 41 Stunden leisten.
Diese Regelungen ändern nichts an unserer grundsätzlichen Ablehnung der Arbeitszeitverlängerung.
Mehr Arbeit bei ohnehin hoher Belastung ist keine Personalpolitik mit Zukunft!
Wir fordern weiterhin die Rücknahme der Erhöhung auf 41 Wochenstunden.
Unsere Forderungen bleiben klar!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir sind mit den politischen Entscheidungen zur Besoldung, zur amtsangemessenen Alimentation und insbesondere zur Arbeitszeitverlängerung in wesentlichen Punkten ausdrücklich nicht einverstanden.
Wer im Justizvollzug arbeitet, übernimmt täglich Verantwortung für die Sicherheit unserer Gesellschaft, rund um die Uhr! an Wochenenden und Feiertagen! und oftmals unter schwierigen und belastenden Bedingungen!
Diese Menschen verdienen mehr als anerkennende Worte. Sie verdienen faire Arbeitsbedingungen, eine verfassungsgemäße Besoldung und einen Dienstherrn, der ihre tägliche Leistung respektiert.
Es kann nicht sein, dass einerseits über Personalmangel, Nachwuchsgewinnung und die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gesprochen wird, während andererseits die Arbeitsbedingungen weiter verschlechtert werden.
Unsere Forderungen bleiben deshalb klar:
- Keine 41-Stunden-Woche!
- Eine verfassungsgemäße und gerechte Besoldung!
- Keine Benachteiligung unserer Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger!
- Mehr Personal und bessere Arbeitsbedingungen im Justizvollzug!
- Echte Wertschätzung statt zusätzlicher Belastungen!
Der LVHS wird diese Entscheidungen weiterhin deutlich kritisieren und gemeinsam mit dem dbb hamburg für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen eintreten.
Wir stehen an eurer Seite und werden auch weiterhin unbequem sein, wenn es um eure berechtigten Interessen geht!
Mit kollegialen Grüßen
Euer Landesverband Hamburgischer Strafvollzugsbediensteter (LVHS)
Für einen starken Justizvollzug. Für faire Arbeitsbedingungen. Gegen die 41-Stunden-Woche!
