Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Tarifbeschäftigte und Auszubildende, welche vor dem 01.04.1999 bei der Freien und Hansestadt Hamburg begonnen haben, können noch Aufwendungen für Zahnersatz geltend machen, wenn sich die gesetzliche Krankenkasse (GKV) mit einen Festzuschuss an den Kosten beteiligt.

D.h. ihr müsst den abgerechneten Heil- und Kostenplan mit Angabe des Bonus, den die GKV berücksichtigt hat, zusammen mit einem Beihilfeantragsformular bei der Beihilfe einreichen.

Antragsformulare findet ihr im Intranet bzw. Internet.
Die Beihilferichtlinien sind zu beachten.

Mit kollegialen Grüßen
Jacqueline Schönefeldt


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